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Beratungseinsatz nach § 37.3

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz

Beratungseinsatz nach § 37.3: Ablauf & Inhalte der Beratung

Wenn Sie einen Pflegebedürftigen selbst pflegen, übernehmen Sie viel Verantwortung. Dann ist es notwendig und sinnvoll in bestimmten regelmäßigen Abständen sich von einer professionellen Pflegekraft unterstützen und beraten zu lassen. 

Wenn der Pflegebedürftige Pflegegeld bezieht, sind die Beratungseinsätze von der Pflegekasse vorgeschrieben und für Sie kostenlos.

Werden die Beratungseinsätze nicht nachgewiesen oder der Pflegebedürftige lehnt sie ab, kann das Pflegegeld gekürzt und bei anhaltender Verweigerung ganz gestrichen werden.

Kurz und knapp: Benötigen Sie einen Beratungseinsatz kommen wir vorbei und schauen, ob die Pflege sichergestellt ist.

Mögliche Themen an diesem Tag können auch sein:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Wohnraumanpassungen
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und von uns an die Pflegekasse übermittelt.

Wir übernehmen alle Formalitäten des Qualitätsbesuchs und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

Zeitliche Vorgaben für Beratungseinsätze bei Pflegegraden

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1

Freiwilliger Einsatz

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 & 3

Halbjährlich

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 & 5

Vierteljährlich

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